Lesezeit 8 Min | Autor Christian Angrik
Seit 2010 stellt Google mit Google Fonts (früher Google Web Fonts) Webbetreibern ein Verzeichnis mit über 1400 Schriftarten zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Während die Einbindung von Google Fonts bisher problemlos möglich war, droht jetzt vielen Websitebetreibern aufgrund der Einbindung von Google Fonts eine Abmahnung. Ausgelöst wurde die aktuelle Abmahnwelle durch ein Urteil des Landgerichts München vom 20.01.2022. Dabei wurde der Betreiber einer Website wegen der Einbindung von Google Web Fonts zu einem Schadenersatz in Höhe von 100,00 € verurteilt (Az. 3 O 17493/20). In unserem Blogbeitrag erklären wir dir alles zum Thema Google Fonts und wie du überprüfen kannst, ob dir eine Abmahnung drohen könnte. Für unsere Kunden überprüfen wir die Einbindung von Fonts selbstverständlich eigenständig. Informiere dich hier zu unseren Leistungen als SEO-Agentur!
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Was sind Google Fonts?
Google Fonts ist eine Bibliothek mit 1.442 Open-Source-Schriftarten und APIs zur Verwendung über CSS und Android. Der Schriftenkatalog ist in über 135 Sprachen verfügbar sind und beinhaltet seit 2021 neben Schriftarten auch Symbole und Icons zur freien Nutzung. Die Schriftarten und Symbole im Google Fonts Katalog sind Open Source und werden so Website-Betreibern auf der ganzen Welt kostenlos zur Verfügung gestellt.
Das Urteil des Landgericht Münchens: Wann dir als Website-Betreiber eine Abstrafung aufgrund von Google Fonts drohen kann
Es gibt zwei verschiedene Arten, Google Fonts auf einer Website zu verwenden. Bei der statischen Version werden die Schriftarten heruntergeladen und lokal in die Website eingebunden. Bei einer dynamischen Einbindung wird beim Besuch einer Webseite eine Verbindung zu Google aufgebaut, um die verwendete Schriftart zu laden.
Im Gegensatz zur statischen Einbindungsart entsteht bei der dynamischen Variante eine Verbindung zu den Google-Servern. Bei diesem Vorgang wird die IP-Adresse des Website-Besuchers an Google übermittelt.
Das Landgericht (LG) München hat im Januar 2022 geurteilt, dass bei der dynamischen Einbettung von Google Fonts unerlaubt personenbezogene Daten an Google-Server in den USA weitergegeben werden (Az. 3 O 17493/20). Die Grundlage für die versandten Abmahnungen und Forderungsschreiben ist daher der Vorwurf an Website-Betreiber, die IP-Adressen von Nutzern ohne Zustimmung an Google weitergeleitet zu haben.
Jetzt Abmahnung wegen Google Fonts vermeiden!
Wir überprüfen, ob du Google Fonts datenschutzgerecht einbindest
Google Fonts richtig einbinden und Abmahnung vermeiden
Auch wenn Google Fonts schon länger als datenschutzrechtlich bedenklich gelten, kam das Urteil des Landgerichts für viele Website-Betreiber überraschend. Bist du dir unsicher, ob dir eine Abmahnung aufgrund von Google Fonts droht? Überprüfe jetzt, ob du Google Schriftarten dynamisch einbettest oder sprich uns an – wir helfen dir gerne!
Du solltest Google Fonts auf jeden Fall lokal auf deiner Website einbinden. Wenn du ein Content-Management-System (wie WordPress) verwendest, dann ist das unter anderem über Plug-ins möglich. Aber auch wenn du für deine Website kein CMS verwendest, kannst du Schriftarten lokal einbinden. Wir unterstützen dich gerne dabei, Google Fonts nativ in deine Website einzubinden.
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