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Zukunft der Cookies:
Was kann das deutsche Gesetz?

Lesezeit 8 MinGastautor Melvin (Händlerbund)Gastautor Melvin (Händlerbund)

Werbung schalten oder Besucherzahlen analysieren – das sind zwei Aspekte, die für viele Unternehmer im Online-Sektor eine äußerst relevante Rolle spielen. Dafür werden meist Cookies und ähnliche Technologien genutzt. Hierfür gibt es nun einen neuen Gesetzesentwurf.

Um Nutzerströme analysieren und Werbung zielgerichtet ausspielen zu können, müssen Internetnutzer (wieder)erkannt werden, was praktisch oft mittels Cookies oder anderer, verwandter Technologien umgesetzt wird. Für diesen Bereich plant der deutsche Gesetzgeber nun eine neue Regulierung: Das TTDSG oder Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz. Wir zeigen, was drin steckt.

Cookies & Co. – Die Einwilligung muss es sein

In der breiten Öffentlichkeit kamen insbesondere die Cookies vor noch nicht allzu langer Zeit durch zwei Urteile an: EuGH und BGH entschieden, inwiefern die Nutzung dieses Werkzeugs von der Zustimmung der betroffenen Internet-User abhänge. Bis dahin war es auf vielen Websites üblich, dass Nutzerinnen und Nutzer nicht explizit nach ihrem Einverständnis gefragt wurden. Das änderte sich mit den Urteilen, die – knapp formuliert – letztlich besagten, dass die rechtskonforme Verwendung nicht technisch notwendiger Cookies eben auch nach der deutschen Rechtslage von der vorherigen aktiven Einwilligung abhinge.

So in etwa ist der Stand heute. Die entscheidenden rechtlichen Regelungen allerdings sind nicht mehr taufrisch und sollten, ganz generell, eigentlich schon längst einmal überarbeitet worden sein – nämlich mit der europäischen e-Privacy-Verordnung. Ihr Inkrafttreten war zeitgleich mit der DSGVO geplant. Bis heute aber ist sie nicht da. Die bisherigen Verhandlungen scheiterten wohl insbesondere an verschiedenen Interessen, die noch nicht unter einen Hut zu bringen waren. An dieser Stelle nun tritt das TTDSG auf den Plan.

Das sagt der TTDSG-Entwurf

Das Gesetzesvorhaben ist Ende 2020 zum ersten Mal publik geworden und soll Regeln für den Datenschutz im Netz und die elektronische Kommunikation bündeln sowie auf einen aktuellen Stand bringen. Bisher sind die vielen Bestandteile in mehreren anderen Gesetzen geregelt, etwa dem Telekommunikationsgesetz (TKG) oder dem Telemediengesetz (TMG). Reguliert werden keineswegs nur Technologien wie Cookies – Bestandteil sind beispielsweise auch das Abhören von Funkanlagen, die Zwischenspeicherung bei Nachrichtenübermittlungen, Standortdaten oder Angelegenheiten wie die Rufnummernunterdrückung.

Für die Internet-Branche besonders relevant ist aber wohl die Regelung zur Speicherung und zum Zugriff auf Informationen, die auf Nutzer-Endgeräten gespeichert sind – also etwa Cookies.

Neues Gesetz, gleiche Rechtslage?

Nach dem aktuellen Entwurf wird der Wortlaut der entsprechenden Norm, die sich gerade noch im TMG findet, deutlich geändert. Der Endnutzer muss insofern klar und umfassend unter anderem über die Zwecke der Verarbeitung informiert werden und seine DSGVO-konforme Einwilligung erklären. Ausnahmen gibt es, etwa für den Fall, dass der alleinige Zweck das Senden einer Nachricht ist oder wenn die Speicherung bzw. der Zugriff unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zur Verfügung stellen zu können.

Dass die Einwilligung im TTDSG aufgegeben wird, davon war nicht auszugehen – die europäische Grundlage ist schließlich noch dieselbe und in dieser Hinsicht eindeutig. Der Entwurf hangelt sich auch sehr nah an der entsprechenden Richtlinie entlang. Nach derzeitigem Stand wird sich in der praktischen Rechtslage insofern wohl wenig ändern. Damit bleiben jedoch auch die Rechtsunsicherheiten – etwa, welche der theoretisch vielen in Betracht kommenden Handlungen konkret und sicher als rechtskonforme Einwilligung gewertet werden können. Oder welche Zwecke von Cookies & Co. am Ende doch nicht einer Einwilligung bedürfen. Diese Fragen bleiben mit dem jetzigen Entwurf.

Insbesondere die Regelung zu Cookies und vergleichbaren Technologien könnte aber ohnehin auch nur eine mittelfristige Lösung sein. An einer Neuregelung auf europäischer Ebene wird auf längere Sicht kein Weg vorbeiführen – auch wenn es gerade schleppend vorangeht.

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Gastautor Melvin Händlerbund

Über den Autor

Melvin Dreyer ist seit Mitte 2018 als juristischer Fachredakteur für den Händlerbund tätig. Während er sich im Studium besonders mit Steuerrecht auseinandergesetzt hat, berichtet und berät der Diplom-Jurist nun regelmäßig zu rechtlichen Neuigkeiten und Fragestellungen rund um E-Commerce, IT- und Europarecht.

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