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Barrierefreiheit auf Websites und in Shops: Ab 2025 droht Sperrung

Lesezeit 5 Min | Valerie | njoy online marketingAutorin Valerie Lohbeck

Das Jahr 2024 läutet eine neue Ära der digitalen Inklusion ein. Die Uhr tickt, denn ab Juni 2025 droht tausenden Unternehmen die Sperrung ihrer Websites und Shops. Der Grund? Mangelnde Barrierefreiheit. Doch diese Herausforderung birgt auch enorme Chancen für zukunftsorientierte Unternehmen. Mach auch du deine Website oder deinen Shop zukunftssicher: Jetzt Barrierefreiheit deiner Website sicherstellen und allen Nutzern ein inklusives Erlebnis bieten!

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Barrierefreiheit: Website-Anforderungen ab 2025

Von gesetzlichen Vorgaben bis hin zu technischen Anpassungen – die digitale Landschaft steht vor einem Umbruch. Das sagen die Experten:

  • 90 % der deutschen Websites sind nicht barrierefrei
  • 2,3 Billionen Euro Kaufkraft werden oft übersehen
  • Gesetzliche Mindeststandards werden Pflicht
  • Strafen bis hin zur Website-Sperrung drohen
  • Auch Großkonzerne sind betroffen und investieren Millionen

 

Barrierefreiheit ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit, die kontinuierliche Aufmerksamkeit und Anpassung erfordert. Bleib am Puls der Zeit, mach deine Website zum Vorreiter in Sachen Barrierefreiheit. Die Zukunft des inklusiven Internets wartet – worauf wartest du?

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit beschreibt die Anforderung, dass alle auf einer Website oder einem Shop angebotenen Informationen und Funktionen für alle User zugänglich sein müssen – unabhängig von ihrer jeweiligen körperlichen, geistigen oder technischen Situation. Hier sind sowohl Seh- und Höreinschränkungen als auch die Verständlichkeit der gebotenen Informationen zu beachten.

Barrierefreiheit auf Websites und in Shops ist nicht nur ein ethisches Gebot, sondern auch wirtschaftlich von Bedeutung: Laut einer Studie von Accenture sind fast 90 Prozent aller Websites in Deutschland nicht barrierefrei. Dies bedeutet, dass sie für Menschen mit Behinderungen, wie Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, nur schwer zugänglich sind. Dabei repräsentieren diese Menschen in der EU eine Kaufkraft von 2,3 Billionen Euro pro Jahr. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote nicht barrierefrei gestalten, verpassen also ein enormes Umsatzpotenzial.

Quelle: t3n

Das Wichtigste in Kürze

Wer ist betroffen?

Private Marktakteure, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten und innerhalb des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz genannt werden, müssen die Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllen.

Um was geht es?

Betroffene Waren und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Ab 28. Juni 2025 tritt das Gesetz in Kraft.

Für Selbstbedienungsterminals gilt eine Übergangsfrist bis 2040.

Was droht bei Verstoß?

Ein Verstoß kann in einem Vertriebsverbot oder Abmahnungen bis 100.000 € enden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Kleinstunternehmen, die betroffene Produkte herstellen und weniger als 10 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft fallen nicht unter das BFSG.

Barrierefreiheit auf Websites: Ab Juni 2025 drohen Sperrungen

Das Jahr 2025 wird die digitale Landschaft in Deutschland stark prägen: Tausenden Unternehmen, darunter auch große Namen wie die Deutsche Bahn, droht die Abschaltung ihrer Websites, wenn sie bis dahin nicht barrierefrei gestaltet sind. Der Grund dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und strenge Mindeststandards für die Barrierefreiheit auf Websites und in Online Shops vorschreibt.

Ab Juni 2025 riskieren Unternehmen, die die vorgeschriebenen Standards nicht erfüllen, nicht nur finanzielle Strafen, sondern auch die Sperrung ihrer Websites. Dies könnte sich als katastrophal erweisen – insbesondere in einer zunehmend digitalisierten Welt, in der viele Geschäfte und Dienstleistungen online abgewickelt werden und Websites als digitale Aushängeschilder fungieren. In den USA, wo ähnliche Gesetze bereits in Kraft sind, mussten Unternehmen wie beispielsweise Target Millionenbeträge zahlen, weil ihre Websites nicht barrierefrei waren.

Ein warnendes Beispiel: Die USA

In den USA sind die Vorschriften zur Barrierefreiheit schon länger in Kraft, und die Erfahrungen dort zeigen, dass Verstöße teuer werden können. Neben Klagen von Betroffenen können auch Verbände und Konkurrenzfirmen Beschwerden einreichen, die zu erheblichen Strafen in Millionenhöhe führen können. In Deutschland wird ab nächstem Jahr eine staatliche Marktüberwachung eingerichtet, die sicherstellen soll, dass die neuen Vorschriften eingehalten werden.

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Ist deine Website oder dein Shop barrierefrei? Wir beraten dich gern!

Auch in der digitalen Welt ist uneingeschränkte Teilhabe enorm wichtig. Digitale Barrierefreiheit ermöglicht es jedem Nutzer, unabhängig von visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Einschränkungen, ungehindert mit Websites zu interagieren.

Um echte Barrierefreiheit zu gewährleisten, müssen Websites diverse Kriterien erfüllen, dazu zählen:

  • Skalierbarkeit
  • verständliche URLs
  • ausreichende Kontraste
  • einfache Sprache
  • Pagejumps/Buttons für sinnvolle Navigation
  • und viele weitere

Als erfahrene Online-Marketing-Agentur bieten wir eine umfassende Website-Prüfung. Wir analysieren den aktuellen Stand und identifizieren notwendige Optimierungen, um deine Online-Präsenz barrierefrei zu gestalten. Jetzt unkompliziert Kontakt aufnehmen und abgesichert in die Zukunft blicken!

Jetzt handeln und Sanktionen vermeiden

Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist keine leichte Aufgabe und erfordert eine umfassende Überprüfung und Anpassung der bestehenden digitalen Angebote. Große Organisationen wie die Otto Group und Zalando haben bereits erklärt, dass dieser Prozess zeitaufwändig und kostspielig ist. So hat die Lufthansa beispielsweise Millionen für die Umstellung veranschlagt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites oder ihr Shop die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) erfüllen, insbesondere die Konformitätsstufe AA, die vom Gesetz als Mindeststandard vorgeschrieben ist.

Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Websites auf Barrierefreiheit zu überprüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Der Countdown läuft, und die Zeit drängt. Es ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch eine Chance, deine Zielgruppe zu erweitern und gleichzeitig ein starkes Signal für Inklusion und Gleichberechtigung zu setzen. Du solltest also sicherstellen, dass deine Website den Anforderungen gerecht wird, um auch in der digitalen Zukunft erfolgreich zu sein.

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